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DSGVO: Art 4
Der Begriff „Verarbeitung“ personenbezogener Daten in Art 4 Nr 2 VO (EU) 2016/679 ( DSGVO) umfasst sie Überprüfung der Gültigkeit interoperabler Covid-19-Zertifikate zur Bescheinigung von Impfung, Test und Genesung, die gem der VO (EU) 2021/953 [über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Covid-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer Covid-19-Infektion (digitales Covid-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie] ausgestellt und von einem Mitgliedstaat für nationale Zwecke verwendet werden, mittels einer nationalen mobilen Anwendung.
EuGH 5. 10. 2023, C-659/22, Ministerstvo zdravotnictví (Application mobile Covid-19)
Zu einem tschechischen Vorabentscheidungsersuchen.