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Grundbuch: Entrichtung der Eintragungsgebühr beim Finanzamt - BGBl

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Grundbuchsgebührenverordnung geändert wird

BGBl II 2015/157, ausgegeben am 22. 6. 2015

Mit dieser Änderung der GrundbuchsgebührenV (GGV) wird die gemeinsame Entrichtung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr im Grundbuch beim zuständigen Finanzamt mit 1. 7. 2015 wieder eingeführt. Die gesetzliche Grundlage wurde durch die GGN 2014 geschaffen (siehe LN Rechtsnews 18739 vom 14. 1. 2015).

Konkret schreibt § 10a GGV neu vor, dass die Gebühr für die Eintragung des Eigentums- oder Baurechts im Grundbuch im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer ebenfalls selbst zu berechnen und zum Zeitpunkt der Steuerfälligkeit beim Finanzamt zu entrichten ist. Darüber hinaus enthält die Änderungsverordnung ergänzende Regelungen, etwa zu den Angaben, die in der Selbstberechnungserklärung enthalten sein müssen, zur Vorschreibung bei unterlassener Entrichtung sowie zur Zusammenarbeit von Justiz und Abgabenbehörden.

Die Datenübermittlung zwischen den Abgabenbehörden und der Justiz ist in der Grunderwerbsteuer-SelbstberechnungsV (GrESt-SBV, BGBl II 2015/156) geregelt, die ebenfalls am 22. 6. 2015 im BGBl kundgemacht wurde.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19726 vom 23.06.2015