Am 23. April 2020 hätte an der Universität Innsbruck (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre) die Tagung "100 Jahre B-VG. Verfassung und Verfassungswandel im nationalen und internationalen Kontext" stattfinden sollen. Diese Veranstaltung musste - wie so viele andere - auf Grund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden. Die Veranstalter haben sich aber nun - Gott sei Dank - entschlossen, die Beiträge der Referentinnen und Referenten im vorliegenden Band zu veröffentlichen und so die Ergebnisse der jeweiligen Untersuchung dem am öffentlichen Recht interessierten Publikum zugänglich zu machen. Zunächst setzt sich Peter Bußjäger mit der Verfassungsfunktion des B-VG auseinander und kommt, nachdem er diese auf den Prüfstand gestellt und von unterschiedlichen Blickwinkeln begutachtet hat, zum Ergebnis, dass das B-VG unbestrittener denn je sei, ungeachtet dessen aber weiterhin reformierbedürftig, wie zum Beispiel in Bezug auf die Kompetenzverteilung oder eine Grundrechtskodifikation. Diesem Befund von Bußjäger kann man nur zustimmen. Mag das B-VG elegant bzw schön sein, wie dies Bundespräsident Alexander Van der Bellen ausgesprochen hat, bedeutet dies aber nicht, dass das B-VG nicht mehr (weiter) zu reformieren wäre. Selbst dass das B-VG schön sei, stellt Bußjäger zu Recht in Zweifel, wenn er ausführt, dass das B-VG mit den unzähligen Verfassungsbestimmungen in den einfachen Gesetzen im internationalen Vergleich keine schöne Verfassung sei, bzw wenn Bußjäger ebenfalls zu Recht ausführt, dass die Sprache des B-VG oft genug gestelzt und umständlich sei.
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