Zur Unionsrechtskonformität der §§ 12 f DSG vor dem Hintergrund der DS-GVO
Gegenstand dieses Beitrags ist die Unionsrechtskonformität der österreichischen Sonderregelungen zur Bildverarbeitung vor dem Hintergrund der DS-GVO. Das DSG wurde durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 novelliert, um das österreichische Datenschutzrecht dem geänderten unionsrechtlichen Regelungsregime anzupassen. Die ursprünglich in den §§ 50a ff DSG 2000 geregelte "Videoüberwachung" wird nunmehr - inhaltlich kaum verändert - in den §§ 12 f DSG als "Bildverarbeitung" neuerlich einer Sonderregelung zugeführt. Inwiefern die österreichischen Bestimmungen der §§ 12 f DSG mit den Öffnungsklauseln der DS-GVO vereinbar sind, untersucht der folgende Beitrag.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.