Weder schwarz noch weiß: Grauzonen im Öffentlichen Recht
Grauzonen im Recht - ein Widerspruch in sich? Recht als Regelungsinstrument soll in unserer Gesellschaft in erster Linie klare Verhältnisse schaffen. Dass dieser Anspruch nicht immer erfüllt wird, liegt an der komplexen Lebensrealität, die es schlichtweg unmöglich macht, für jedes Rechtsproblem eine eindeutige und sachgerechte Lösung bereitzustellen. Das führt zur Entstehung so genannter rechtlicher "Grauzonen", die sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung auftreten und bis zu den Bauprinzipien unserer Bundesverfassung reichen können. In diesem Sinne luden die Assistentinnen und Assistenten der Universität Wien1 zum wissenschaftlichen Diskurs über das Thema "Weder schwarz noch weiß: Grauzonen im Öffentlichen Recht" und ermöglichten zahlreichen österreichischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, sich untereinander zu vernetzen und auszutauschen. Die diesjährige Tagung der österreichischen Assistentinnen und Assistenten des Öffentlichen Rechts (ÖAT) fand von 6. bis 7. Oktober 2022 im Dachgeschoß des Juridicums in Wien statt und wurde damit zum zweiten Mal in der Geschichte der ÖAT von der Universität Wien ausgetragen. Eröffnet wurde die bereits 12. Tagung durch die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Brigitta Zöchling-Jud, die sich ebenso wie das gesamte Organisationskomitee über das zahlreiche Erscheinen von über 100 Assistentinnen und Assistenten aus dem Öffentlichen Recht freute.
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