Thema

§ 1356 ABGB schlägt § 98 EheG?

Dr. Johannes Wühl

Anmerkung zu 8 Ob 41/17p = Zak 2017/438, 255

In 8 Ob 41/17p hatte sich der OGH mit der Unauffindbarkeit bzw dem Verzug eines Hauptschuldners ins EU-Ausland sowie den damit einhergehenden Konsequenzen für die Gläubigerin und die Interzedentin (hier: eine Ausfallsbürgin nach § 98 EheG) auseinanderzusetzen. Anlässlich dieser Entscheidung soll der folgende Beitrag einen Überblick über die aktuelle Rsp sowie einen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich bieten.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/592

10.10.2017
Heft 18/2017
Autor/in
Johannes Wühl

Dr. Johannes Wühl war von 2012 bis 2015 Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, war danach Rechtspraktikant und ist derzeit Richteramtsanwärter im Sprengel des OLG Graz.

Publikationsauswahl:
Sicherungsmehrheit und Wegfall einzelner Kreditsicherungsmittel (2015);
Gläubigersorgfalt gegenüber Drittsicherern, JBl 2016, 754.