Anmerkung zu 8 Ob 41/17p = Zak 2017/438, 255
In 8 Ob 41/17p hatte sich der OGH mit der Unauffindbarkeit bzw dem Verzug eines Hauptschuldners ins EU-Ausland sowie den damit einhergehenden Konsequenzen für die Gläubigerin und die Interzedentin (hier: eine Ausfallsbürgin nach § 98 EheG) auseinanderzusetzen. Anlässlich dieser Entscheidung soll der folgende Beitrag einen Überblick über die aktuelle Rsp sowie einen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich bieten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.