Die Zeitschrift
Für Autoren
Vielen Dank, dass Sie sich entschlossen haben, einen Beitrag für die Zeitschrift Zak zu verfassen! Ihre Fragen zur inhaltlichen und formalen Gestaltung der Manuskripte möchten wir hier beantworten.
Ansprechpartnerinnen
Leitfaden für die Gestaltung eines Zeitschriftenbeitrages
Einreichen des Manuskripts
Auswahl und Bearbeitung des Manuskripts
Nach der Publikation
Ansprechpartnerinnen
Lektorat und Autor*innenbetreuung
MMag. Birgit Wenczel
Tel.: +43-1-534 52-1603
Fax: +43-1-534 52-146
E-Mail: ZAK-zeitschrift@lexisnexis.at
Honorarabrechnung
Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Honorarabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an:
Ute Radakovits-Pantaleo
Tel.: +43-1-534 52-1028
Fax: +43-1-534 52-146
E-Mail: Honorar@lexisnexis.at
Leitfaden für die Gestaltung eines Zeitschriftenbeitrages
- Länge der Beiträge: max 13.500 Zeichen ohne Leerzeichen inklusive Fußnoten (dies entspricht etwa drei Druckseiten)
- Rechtschreibung: Bitte verwenden Sie die neue Rechtschreibung in der aktuellen Auflage des Duden.
- Gliederung: Um Ihren Beitrag möglichst leserfreundlich und übersichtlich zu gestalten, bitten wir Sie um eine Gliederung mit Zwischenüberschriften nach folgendem Dezimalsystem – aus Gründen der Übersichtlichkeit nie mehr als 2 Stellen:
1. XXX
2. XXX
2.1. XXX
2.2. XXX
2.2.1. XXX
a) XXX
aa) XXX
- Aufbau eines Aufsatzes:
- Nach dem Titel des Artikels werden zunächst die wesentlichen Aussagen des Fachartikels kurz zusammengefasst (in maximal drei Sätzen bzw. fünf bis sieben Zeilen). Dieser Vorspann sollte die Problemstellung und eventuell einen Lösungsansatz enthalten. In Verbindung mit dem Titel eignet sich das Frage-Antwort-Schema hier besonders (Frage im Titel, Antwort in der Zusammenfassung).
- Nach der Zusammenfassung beginnen die inhaltlichen Ausführungen. Besondere praxisorientierte Inhalte können in einem eigenen Absatz hervorgehoben werden (zB Praxishinweise, Beispiele).
- Dem Text folgt ein kurzes Literaturverzeichnis, in dem die zitierte Literatur vollständig erfasst wird. Darüber hinaus sollte nur die wichtigste weiterführende Literatur zum Thema aufgenommen werden.
- Inhalte: Als Manuskripte für Zak sind alle praxisorientierten Beiträge geeignet, insbesondere Checklisten (auch grafisch aufbereitet in Flussdiagrammen bzw „Entscheidungsbäumen“), Muster (für Vertragsklauseln, Anträge usw), (Judikatur-)Übersichten, bevorzugt in Tabellenform, Fachartikel und Entscheidungsbesprechungen.
- Um die rigide Längenvorgabe einzuhalten, empfiehlt es sich, die Darstellung auf eine eng umrissene Problemstellung zu beschränken und die Thematik nicht umfassend zu behandeln.
- Im Vordergrund sollten die Information von Praktikern und der von Rechtsanwälten einzuhaltende „sichere Weg“ stehen. Praxisorientierung bedeutet, dass der Beitrag nicht primär mit dem Ziel verfasst werden sollte, Teil der wissenschaftlichen Diskussion zu werden. Dogmatische Abhandlungen sind daher zu vermeiden. Der Schwerpunkt der Darstellung muss auf der Rechtsprechung liegen. Kritik ist zwar unverzichtbar, sollte aber aus Sicht des Praktikers in den Mittelpunkt rücken, welche Einwendungen gegen die Judikatur mit Aussicht auf Erfolg erhoben bzw welche Widersprüche oder Unklarheiten ausgenützt werden können. Von der Praxis gewünscht werden auch „Beraterhinweise“ (Handlungsanleitungen) und „Mandanten-Tipps“.
- Auch bei Entscheidungsbesprechungen steht nicht die wissenschaftliche Diskussion, sondern die Information von Praktikern im Mittelpunkt. Mit der Besprechung soll dem Leser primär eigener Rechercheaufwand abgenommen werden, indem die Entscheidung in Judikaturlinien eingeordnet wird, Unterschiede und Widersprüche aufgezeigt werden, praxisorientierte Kritik geübt oder die besondere Bedeutung der Entscheidung für Praktiker hervorgehoben wird.
- Zitierweise:
- Wir ersuchen Sie, sich an die aktuelle Auflage der AZR zu halten.
- In Hinblick auf die Praxisorientierung kommt Judikaturzitaten besondere Bedeutung zu. Literaturzitate sollten nur sparsam verwendet werden, wenn dies als Beleg oder zur weiterführenden Information unverzichtbar erscheint.
- Judikatur:
- Entsprechend den wissenschaftlichen Regeln werden höchstgerichtliche Entscheidungen, deren Volltext im Internet (RIS, CELEX, Eur-LEX) frei zugänglich ist, als Primärquellen zitiert, dh mit Geschäftszahl und Entscheidungsstelle. Die Angabe der Geschäftszahl ermöglicht dem Leser zugleich den Zugriff auf den Volltext über das Internet. Lediglich als Service für den Leser wird nach einem „Ist-Gleich-Zeichen“ eine Fundstelle der Entscheidung in einer Zeitschrift angegeben, bevorzugt jene in der Zak (bzw in ihrer Vorgängerin ZRInfo). Mehr als eine Fundstelle sollte aus Platzgründen nicht angegeben werden. Die Nennung der Entscheidungsstelle entfällt beim OGH sowie in allen Fällen, in denen sich diese bereits aus dem Textzusammenhang ergibt.
- Nicht frei verfügbare (insbesondere unterinstanzliche) Entscheidungen werden unter Angabe der Entscheidungsstelle mit der Fundstelle in einer Publikation (Sekundärquelle) zitiert.
- Eine Aussage sollte aus Platzgründen mit höchstens zwei Judikaturzitaten belegt werden, wobei aktuelle und grundlegende Entscheidungen zu bevorzugen sind.
- Beispiele:
„... sind hingegen kein Naturalunterhalt an das Kind (stRsp, zB 2 Ob 220/04y = ZRInfo 2005/001).“
5 Ob 256/04i = Zak 2005/19
VfGH G 7/02 ua = ZRInfo 2002/276 „
Nach einem Zwischenspiel, das zur Teilaufhebung des § 12a FLAG durch den VfGH führte (G 7/02 ua = ZRInfo 2002/276), ...“
LG Salzburg EF 99.198
Einreichen des Manuskripts
- Übermittlung: Senden Sie das Manuskript bitte elektronisch als Word-Datei und – falls das Manuskript Grafiken enthält – diese als PDF- oder JPG-Datei an Ihre Ansprechpartnerin im Verlag, die Ihnen auch gerne für Fragen zur Verfügung steht.
- Autorenbeschreibung: Da wir unsere Autorinnen und Autoren am Ende eines Beitrages auch gerne persönlich „vorstellen“ wollen, ersuchen wir Sie um eine kurze Beschreibung Ihrer Person bzw Ihrer Tätigkeit inkl Kontakt-E-Mail-Adresse sowie um Angabe eventueller Publikationen.
- Foto und Fotonachweis: Die Autorenbeschreibung würden wir auch gerne mit einem Foto inkl Fotonachweis ergänzen. Dazu benötigen wir elektronisch eine Porträtaufnahme als TIFF- oder JPG-Datei mit einer Größe von mindestens 700 x 900 Pixel. Wegen der Veröffentlichungsrechte – für die Veröffentlichung in Druckwerken und im Internet – sollte Ihr Foto vorzugsweise privat aufgenommen worden oder mit dem Nachweis der Bewilligung durch den Fotografen versehen sein.
Bitte beachten Sie: Für Veröffentlichungen in unseren Zeitschriften gelten unsere AGB für Zeitschriftenautorinnen und -autoren (abrufbar unter https://www.lexisnexis.at/agb/agb-zeitschriftenautoren/) sowie unsere Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://www.lexisnexis.at/datenschutzbestimmungen/).
Auswahl und Bearbeitung des Manuskripts
- Auswahl: Für die Inhalte der Zeitschriften ist das externe Herausgeberteam verantwortlich; das heißt, neu eingelangte Beiträge werden an die zuständigen Personen weitergeleitet, die dann über eine mögliche Publikation entscheiden bzw mit eventuellen Änderungsvorschlägen an Sie herantreten. Sie werden selbstverständlich unverzüglich kontaktiert, ob Ihr Beitrag zur Publikation angenommen wurde.
- Stammdaten: Für die Honorarabrechnung benötigen wir einige Daten von Ihnen. Dazu übermitteln wir Ihnen ein eigenes Stammdatenblatt, das Sie bitte ausgefüllt an uns retournieren (am besten per E-Mail).
- Druckfahnen: Sobald Ihr Beitrag zur Veröffentlichung angenommen und gesetzt wurde, erhalten Sie die Druckfahnen zur Korrektur – üblicherweise per E-Mail als strukturierte Word-Datei im Änderungsmodus und als Ansichts-PDF.
- Nachbearbeitung der Druckfahnen: Die Silbentrennung müssen Sie nicht beachten, sie wird beim Lektorat im Verlag berücksichtigt. Bitte nennen Sie uns im Zuge der Korrektur der Fahnen auch ein paar Stichworte, die im Jahresinhaltsverzeichnis auf Ihren Beitrag verweisen sollen. Sie können mehrere Stichworte (etwa 3–4 Stichworte) und dazu ebenfalls mehrere Sub-Stichworte anlegen. Bitte geben Sie die von Ihnen gewählten Stichworte direkt in die vorgegebene Maske in Ihrer Word-Korrekturfahne ein.
Nach der Publikation
- Beiträge, die ausschließlich Online erscheinen, werden derzeit wie Beiträge, die im Print publiziert werden, abgerechnet. Der Verlag behält sich vor, das Abrechnungsmodell für reine Online-Publikationen umzustellen.
- Ihr Beitrag wird auch in unsere Online-Services (Lexis360®) aufgenommen.
- Mit der Einreichung von Beiträgen von Arbeitsgruppen leistet der/die Einreichende dafür Gewähr, dass die Publikation von allen beteiligten Autorinnen und Autoren genehmigt wurde und dass alle mit der Übertragung sämtlicher Rechte an den Verlag einverstanden sind.