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Wichtige Werte

 

 

 

 

Anmerkung zur Berechnung von Zinssätzen, die an den Basiszinssatz gebunden sind: Durch § 1 Abs 1a 1. Euro-JuBeG idF BGBl I 2013/51 ist klargestellt, dass Zinssätze, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar vom Basiszinssatz bestimmt wird, nicht unter null sinken können. Dies ist derzeit für die Zinssätze nach § 7 Abs 2 WucherG und § 39 Abs 2 MaklerG relevant.