Thema

§ 14 Abs 3 AÜG - Zur Haftung des Beschäftigers im Konkurs des Überlassers

Dr. Axel Reckenzaun

Aus Anlass der Entscheidungen 3 Ob 143/08p = Zak 2009/40, 35 und 2 Ob 261/07g = Zak 2009/41, 35

Die Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften im Rahmen eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrags hat für den Beschäftiger nicht nur Vorteile: Einer der Nachteile ist die in § 14 AÜG normierte Haftung des Beschäftigers für die der überlassenen Arbeitskraft in seinem Betrieb zustehenden Entgeltansprüche sowie die Haftung für die entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge. Diese Haftung wird insb im Konkurs des Überlassers schlagend. In den beiden Entscheidungen widmet sich der OGH dem Spannungsverhältnis zwischen Konkursmasse (Überlasser), Beschäftiger und Sozialversicherungsträger.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/23

27.01.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Axel Reckenzaun

Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL ist Rechtsanwalt in Graz in Gemeinschaft mit Dr. Christian Böhm, Dr. Andreas Tschernitz und Mag. Clemens Koller. Schwerpunkte: Kreditsicherungsrecht, Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz. Vertreter des ÖRAK in der Insolvenzrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz, allg. gerichtl. zertifiz. beeid. Sachverständiger.

Vortragstätigkeit und Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts, insb des Insolvenzrechts; zuletzt: Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte? Zak 2020/63, 47; Kommentierung der §§ 136, 137, 138 IO in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (73. Lieferung, Dezember 2020).