Gesetzgebung

2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Wolfgang Kolmasch

Stand: Regierungsvorlage 17. 1. 2017 (1461 BlgNR 25. GP)

Mit dem 2. ErwSchG, der großen Reform des Sachwalterrechts, soll die Sachwalterschaft ab 1. 7. 2018 durch ein neues System der Rechtsfürsorge für volljährige Personen ersetzt werden, das in Abkehr von der bisherigen Praxis die Subsidiarität der Fremdvertretung und die möglichst weitgehende Autonomie des Vertretenen betont. Einen Bruch mit dem status quo soll auch die neue Terminologie signalisieren. Das neue Recht spricht von Erwachsenenschutz und Erwachsenenvertretung; die Sachwalterschaft wird zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung, die Sachwaltervereine werden zu Erwachsenenschutzvereinen. Wesentliche inhaltliche Neuerungen sind zeitliche und sachliche Beschränkungen für die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters, die Verpflichtung des Gerichts, im Bestellungsverfahren eine Abklärung ua der Alternativen durch einen Erwachsenenschutzverein durchführen zu lassen (Clearing), sowie der Wegfall der automatischen Beschränkung der Geschäftsfähigkeit durch die Bestellung eines Erwachsenenvertreters.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/39

01.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.