Aktuelles / Börserecht

2. LeerverkaufsverbotsV erneut verlängert

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die FMA hat das bis 31. 5. 2011 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" per V bis einschließlich 30. 11. 2011 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs 12 BörseG. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen. Vgl BGBl II 2011/167.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/118

09.08.2011
Heft 4/2011
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.