Mit dem 2. Mietrechtlichen InflationslinderungsG (2. MILG; BGBl I 2016/12) wurde die Anpassung der mietrechtlichen Richtwerte an die Geldwertänderung, die an sich mit 1. April 2016 erfolgen hätte müssen, um ein Jahr auf 1. April 2017 verschoben. Danach ist wieder ein zweijährlicher Anpassungsrhythmus vorgesehen. Begründet wurde die Änderung damit, dass "im Hinblick auf das insgesamt gestiegene Mietzinsniveau eine Erleichterung für die Mieter" herbeigeführt werden soll (RV 998 BlgNR 25. GP 1).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.