Aktuelles / Finanzmarktrecht

2. StabilitätsG 2012 in Kraft getreten

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem ist das 2. StabilitätsG im BGBl kundgemacht worden (BGBl I 2012/35). Da die von der FMA zu verhängenden Verwaltungsstrafen im internationalen Vergleich offensichtlich zu "gering" sind, bedarf es zur verbesserten Einhaltung der Aufsichtsvorschriften - so die gesetzgeberische Absicht - der (verfassungsrechtlich problematischen) Anpassung der Strafrahmengrenzen. In den von der FMA zu vollziehenden Aufsichtsgesetzen (BWG, BSpG, ZaDiG, E-Geldgesetz 2010, FKG, BörseG, WAG 2007, InvFG 2011, ImmoInvFG, PKG, BMSVG, VAG, RAVG) wurden daher mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2012 die bisherigen Höchstbeträge für Verwaltungsstrafen verdoppelt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/80

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.