Am 19. 6. 2018 wurde im ABl1 die RL (EU) 2018/843 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. 5. 2018 zur Änderung der RL (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der RL 2009/138/EG und 2013/36/EU ("5. Geldwäsche-RL") veröffentlicht. Die Richtlinie enthält einige punktuelle Anpassungen, von denen in erster Linie die erstmalige Erfassung von Dienstleistungsanbietern, die den Tausch zwischen virtuellen Währungen und "Fiatgeld" (Münzen und Geldscheine, die zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt wurden, und elektronisches Geld eines Landes, die bzw das im ausgebenden Land als Tauschmittel akzeptiert werden bzw wird) ausführen, sowie von Anbietern von elektronischen
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