Anmerkungen zu 2 Ob 32/08g = Zak 2009/194, 119
Befindet sich auf Beklagtenseite ein fremder Staat, macht dies die Rechtsverfolgung in vielerlei Hinsicht schwierig. Der Beitrag untersucht, inwiefern schon die Verfahrenseinleitung an der internationalen Gerichtsbarkeit scheitert, und befürwortet nach § 99 Abs 3 JN einen "Botschaftsgerichtsstand" für botschaftsbezogene Ansprüche.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.