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Abberufung eines Bankvorstandes - Parteistellung im Abberufungsverfahren geboten!

Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) / PD Dr. Nicolas Raschauer

Verfahren um die Abberufung eines Bankvorstandes, oft medienwirksam ausgetragen, rücken zentrale - und folgenschwere - Aufsichtsmittel der FMA in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, deren juristische Ausgestaltung bei näherer Betrachtung einige interessante Fragen aufwirft. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich insb mit der Kompetenz der FMA, Banken aufzutragen, ihre Vorstände mangels Zuverlässigkeit1 abzuberufen. Er geht außerdem der Frage nach, ob dem betroffenen Geschäftsleiter im Abberufungsverfahren Parteistellung einzuräumen ist.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/54

21.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.

Ernst Brandl

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.