Thema

Abgasskandal: Schadensberechnung im Licht der jüngsten Judikatur

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler

Der Abgasskandal zeigt die Unsicherheit und die Uneinheitlichkeit in vielen Fragen rund um die Auslotung der Höhe jenes Ersatzanspruchs, der dem Käufer eines abgasmanipulierten Kfz zusteht. Zahlreiche Fragen waren bzw sind in Diskussion: Wann tritt der reale Schaden ein, wie ist dieser zu berechnen, wie wirkt sich ein Verkauf des Kfz aus und "verflüchtigt" sich der Schaden wirklich durch Zeitverlauf, da die manipulierten und vor Jahren erworbenen Kfz als Gebrauchtwagen mittlerweile weniger wert sind ...? All diese Fragen werden mit großer Emotion diskutiert, was teilweise den Blick auf die Grundlagen des österr Zivilrechts verstellt. Besinnen wir uns daher auf die Vorgaben des österr Schadenersatzrechts und berücksichtigen dabei auch die Frage, inwieweit diese durch ein vom EuGH (!) entwickeltes "europäisches Schadenersatzrecht" adaptiert werden.1

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Artikel-Nr.
Zak 2025/5

20.01.2025
Heft 1/2025
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler lehrt und forscht im Zivil-, Versicherungs- und Europarecht an der Universität Linz. Umfangreiche Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit. Hrsg Lehrbuchreihe „Zivilrecht I – VIII“ (2022); Kommentierung der §§ 859–901 in Schwimann/Kodek (2021); zuletzt auch zahlreiche Publikationen zum Abgasskandal zB Schadensberechnung im Lichte der jüngeren Judikatur, Zak 2025/5; Schadensberechnung im Abgasskandal: Mindestschaden 5 % - Maximalschaden 15 %, VbR 2023, 200; KEIN Benützungsentgelt bei bloßer Preisminderung und „kleinem Schadenersatz“ VbR 2022, 120; Keine Rechtsschutzdeckung bei Direktklagen im Abgasskandal? VbR 2022, 13 ff; 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Irrtum, List, Gewährleistung und Schadenersatz, ZVR 2020, 320.