Der Abgasskandal zeigt die Unsicherheit und die Uneinheitlichkeit in vielen Fragen rund um die Auslotung der Höhe jenes Ersatzanspruchs, der dem Käufer eines abgasmanipulierten Kfz zusteht. Zahlreiche Fragen waren bzw sind in Diskussion: Wann tritt der reale Schaden ein, wie ist dieser zu berechnen, wie wirkt sich ein Verkauf des Kfz aus und "verflüchtigt" sich der Schaden wirklich durch Zeitverlauf, da die manipulierten und vor Jahren erworbenen Kfz als Gebrauchtwagen mittlerweile weniger wert sind ...? All diese Fragen werden mit großer Emotion diskutiert, was teilweise den Blick auf die Grundlagen des österr Zivilrechts verstellt. Besinnen wir uns daher auf die Vorgaben des österr Schadenersatzrechts und berücksichtigen dabei auch die Frage, inwieweit diese durch ein vom EuGH (!) entwickeltes "europäisches Schadenersatzrecht" adaptiert werden.1
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