Vor Kurzem wurde eine Verordnung der OeNB im BGBl (II 2015/66, ausgegeben am 30. 3. 2015) kundgemacht, mit der Korrekturwerte gem § 2 Abs 3 und § 5 Abs 2 UDRBG festgelegt werden (UDRB-KorrekturwerteV).
Ab 1. 4. 2015 wird die bisherige Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) von der OeKB nicht mehr zur Verfügung gestellt. Da jedoch sowohl in Gesetzen und Verordnungen als auch in Verträgen auf die SMR-Bund referenziert wird, wurde mit dem UDRBG BGBl I 2015/4 ein neuer Wert eingeführt, der der SMR-Bund möglichst entspricht und durch marktübliche Renditenberechnung ("yield to maturity") von der OeNB berechnet wird: Es handelt sich um die sog "Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRB; dazu Fletzberger, ZFR 2015/23).
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