Die Verpachtung von Jagdgebieten unterliegt gesetzlichen Beschränkungen. Insbesondere die Unterverpachtung ist - wenn überhaupt - nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Die jagdrechtlichen Regelungen sollen eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeit des jeweiligen Pächters gewährleisten. In der Praxis kommt es immer öfter zu (an sich zulässigen) Abschussverträgen, mit denen ein Verkauf von Abschüssen erfolgt. Dem Abschussberechtigten werden darin allerdings oft umfassende Rechte und vor allem Pflichten übertragen. Es stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen schon unzulässiger Unterverpachtung und noch zulässigem Abschussvertrag liegt.
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