Die auf S 219 abgedruckte Entscheidung 4 Ob 120/14x des OGH beschäftigt sich mit einem Problem, das in Lehre und Rsp bis dato stiefmütterlich behandelt wurde, nämlich der Frage, wann bei Abtretung der Ansprüche aus einer Garantie von einer rechtsmissbräuchlichen Garantieinanspruchnahme durch den Zessionar auszugehen ist. Der vorliegende Beitrag versucht - unter Anknüpfung an allgemeine Prinzipien des Zessionsrechts - die maßgeblichen Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme herauszuarbeiten.
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