Thema

Achtung - Verbrauchergerichtsstand im Ausland!

Dr.iur. Thomas Thiede, LL.M.

Der EuGH hat in einer Folge jüngerer Entscheidungen den Schutz des Verbrauchers im internationalen Zivilprozessrecht erheblich ausgeweitet. Unternehmer - und sie beratende Praktiker - sind dringend dazu angehalten, Internetauftritte und Geschäftsgebaren an diese Entscheidungen anzupassen.

Im Fall eines Rechtsstreits zwischen Verbraucher und Unternehmer bestimmt sich im europäischen Kontext die internationale Zuständigkeit - und damit auch das anzuwendende Prozessrecht - nach der EuGVVO (die VO wird ab dem 10. 1. 2015 durch die VO [EU] 1215/2012, ABl L 2012/351, 1 ff ersetzt; die Art 17-19 revEuGVVO entsprechen inhaltsgleich den bisherigen Art 15-17 EuGVVO). Die EuGVVO sieht in den Art 15 ff Sonderregeln für den Verbrauchergerichtsstand vor: Der Verbraucher kann den Unternehmer auch am Verbraucherwohnsitz klagen; der Unternehmer kann den Verbraucher nur am Verbraucherwohnsitz klagen (Art 15 Abs 1 lit c iVm Art 16 EuGVVO) - in beiden Fällen unter der Voraussetzung, dass der Unternehmer seine Tätigkeit auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers ausrichtet und der Vertragsschluss in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/122

05.03.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Thiede

Dr.iur. Thomas Thiede, LL.M. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universität Graz, Universitätsassistent am Zentrum Europäisches Privatrecht der Universität Graz, uA Fellow des Europäischen Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht (ECTIL) sowie des European Law Institutes (ELI).

www.thomasthiede.info

Publikationen (Auswahl):

The International Dimensions of Law (mit Lurger; 2013); Internationales Privat- und Verfahrensrecht – Textsammlung (mit Koch/Ortner; 2013); Medienpolitik und Recht. Presserat, WikiLeaks und Redaktionsgeheimnis (Hrsg mit Koziol/Seethaler; 2013); Civil Liability of Court-appointed Experts in German Law, ERPL 2013, 1081; A Topless Ducchess and Caricatures of the Prophet, in Bonomi/Romano (eds), Yearbook of Private International Law, Volume 14 (2012/2013) 247 ff; Defective Pharmaceuticals and Indeterminate Tortfeasors, ERPL 2013, 617.