Nach über vier Jahren Geltung der DSGVO wurden bereits einige Geldbußen in Österreich verhängt. Die meisten davon richteten sich gegen natürliche Personen und betrafen unrechtmäßige Verarbeitungen durch Videoüberwachungsanlagen; ein geringerer Anteil wurde gegenüber juristischen Personen (jurP) ausgesprochen, wobei es hier aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens aus Deutschland zu einer Änderung in der Praxis in Österreich kam. Die Frage ist im Wesentlichen, inwiefern die Feststellung und Zurechnung eines Fehlverhaltens einer natürlichen Person für die Strafbarkeit einer jurP notwendig ist. Dieser Beitrag soll die aktuelle Behördenpraxis näher beleuchten und einen Ausblick auf die Entscheidung des EuGH geben.
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