Thema

Änderung der Abgabestelle: OGH bleibt streng

Dr. Niki Haas

Der OGH führt mit 3 Ob 77/16v = Zak 2016/715, 3791 seine strenge Linie zur Änderung der Abgabestelle während eines laufenden Verfahrens fort: Selbst, wenn ein Schriftstück eines anderen gerichtlichen Verfahrens Akteninhalt wird, aus dem die neue Abgabestelle hervorgeht, führt dies nicht dazu, dass die früher im Verfahren angegebene (alte) Anschrift ihren Charakter als Abgabestelle verliert oder das Gericht zumindest die Pflicht trifft, die neue Abgabestelle auszuforschen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/696

27.10.2016
Heft 19/2016
Autor/in
Niki Haas
Dr. Niki Haas ist Rechtsanwalt in Wien und führt seine Kanzlei im 7. Bezirk in Wien. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit befasst er sich neben seinem Spezialgebiet Medienrecht vor allem mit praxisrelevanten zivilrechtlichen und zivilprozessualen Fragen.
Publikationen (Auswahl):
Länderbericht Österreich (Jurisdiction Austria), in Cameron Doley, Prof. Alastair Mullis (General Editors), Harvey Starte, Caroline Addy, Jonathan Griffiths, Ian Helme, Dr. Andrew Scott (Contributors), Carter-Ruck on Libel and Privacy 6th Edition (2010) (gemeinsam mit Christoph Leon) (ISBN 978-1-4057-3452-3)
Rezension: Helgo Eberwein, Wettbewerbsrechtliche Aspekte von Domains und Suchmaschinen (2012), MR 2013, 151
Hass-Postings: OGH erzwingt Auskunft, Die Presse vom 11.05.2015 (Rechtspanorama), 17