Unter dem Titel "Datenmodellverordnung Novelle 2020" hat die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) Mitte Oktober eine Verordnung erlassen, mit der die "Meldeverordnung betreffend die Übermittlung von Meldedaten an die Oesterreichische Nationalbank unter Anwendung eines Datenmodells" (Datenmodellverordnung 2018) geändert wird.1 Die Datenmodellverordnung 2018 richtet sich an in Ö gebietsansässige, Einlagen entgegennehmende Kreditinstitute gem Art 1 lit a Z 2 sublit a EZB-Monetärstatistik-VO und konkretisiert die Grundlage für die Integration von granularen Kreditdatenerhebungen gem der AnaCredit-VO und der GKE-VO der FMA sowie der SHS-Verordnung in das Datenmodell.2
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