Mit der DelVO (EU) 2022/1301 hat die Kom die in der DelVO (EU) 2020/1226 festgelegten technischen Regulierungsstandards zur Spezifizierung der gem den Anforderungen an die STS-Meldung zu übermittelnden Informationen um jene Informationen erweitert, die gem den Anforderungen an die STS-Meldung bei synthetischen Bilanzverbriefungen zu übermitteln sind.1 Der delegierte Rechtsakt beruht insb auf Art 27 Abs 6 UAbs 3 VO (EU) 2017/2402 vom 12. 12. 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung ("VerbriefungsVO"). Mit der zitierten Grundlage wird die Kom laufend beauftragt, auf der Grundlage eines Entwurfs der ESMA technische Regulierungsstandards zu erlassen, in denen jene Informationen spezifiziert werden, die der an einer "True-Sale"-STS-Verbriefung beteiligte Originator, der Sponsor und die Verbriefungszweckgesellschaft bereitzustellen haben, damit diese der Meldeverpflichtung nach Art 27 Abs 1 VerbriefungsVO gegenüber der ESMA nachkommen können.
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