Aktuelles

Änderung der DelVO (EU) 2015/63 in Bezug auf die Berechnung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Ende März hat die Kom mit der DelVO 2024/895 vom 13. 12. 2023 eine Änderung ihrer DelVO (EU) 2015/63 in Bezug auf die Berechnung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und die Übergangsregelung im ABl kundgemacht.1 Die DelVO fußt auf Art 103 Abs 7 RL 2014/59/EU (BRRD).

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/86

29.04.2024
Heft 4/2024