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Änderung der FMA-Kostenverordnung 2016 berücksichtigt Kryptodienstleister als Kostenpflichtige

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der jüngsten Novelle der FMA-Kostenverordnung 2016 (FMA-KVO 2016)1 implementiert die FMA in erster Linie das Kostenrecht zum Vollziehungsaufwand für Kryptodienstleister gem VO (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Damit erfüllt die Behörde den Regelungsauftrag gem § 22 Abs 4 MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG) und ergänzt das horizontale Kostenrecht im Rahmen des Regelungsauftrages gem § 19 Abs 7 FMABG entsprechend.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/215

30.10.2024
Heft 10/2024