Aktuelles

Änderung der Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Auf der einfachgesetzlichen Grundlage von § 75 Abs 4 BWG ist die FMA ermächtigt, VO zum Zwecke der Erhebung von granularen Kredit- und Kreditrisikodaten zu erlassen. Auf dieser Basis besteht seit dem Jahr 2018 die Granulare Kreditdatenerhebungs-VO 2018 - GKE-V 2018, die die FMA Mitte Juni 2021 mit der gegenständlichen Novelle1 angepasst hat.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2021/153

22.07.2021
Heft 7/2021