Aktuelles / Finanzmarktrecht

Änderung der GTV 2016 im BGBl

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Mit Verordnung der FMA, ausgegeben am 19. 5. 2016, wurde die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V 2016 (GTV) geändert (BGBl II 2016/115).

Myanmar wurde aus der Liste der Staaten mit erhöhtem Risiko der Geldwäsche gestrichen. Als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, gelten nunmehr:

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/127

15.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.