Mit Verordnung der FMA, ausgegeben am 19. 5. 2016, wurde die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V 2016 (GTV) geändert (BGBl II 2016/115).
Myanmar wurde aus der Liste der Staaten mit erhöhtem Risiko der Geldwäsche gestrichen. Als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, gelten nunmehr:
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.