Mit Verordnung der FMA wurde die GTV - Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V aktualisiert (BGBl II 2014/94, ausgegeben am 29. 4. 2014).
Die Novelle dient dazu, die aktuelle Stellungnahme der FATF vom 14. 2. 2014 zu implementieren.
Kenia sowie Tansania wurden gestrichen, Somalia weiterhin als unsicherer Drittstaat gelistet. Daher listet die Verordnung nunmehr folgende Staaten auf, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht:
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