Aktuelles / Börserecht

Änderung der HTAusV im BGBl

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem wurde eine Nov zur Handelstransparenzausnahmen-V (HTAusV) der FMA im BGBl II 2013/306, ausgegeben am 18. 10. 2013, kundgemacht.

Gem § 65 Abs 6 BörseG ist die FMA ermächtigt, durch V (im Rahmen der Art 17 ff der VO [EG] 1287/2006) Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz zu statuieren. Davon sind gem Art 18 Abs 1 VO (EG) 1287/2006 auch sog "Iceberg-Orders" erfasst, also Aufträge, bei denen ein unsichtbarer Teil erst veröffentlicht wird, sobald der sichtbare Teil komplett ausgeführt worden ist. Voraussetzung gem Art 18 Abs 1 VO (EG) 1287/2006 ist ua, dass der Auftrag über das Auftragsverwaltungssystem eines Betreibers eines geregelten Marktes oder eines MTF betrieben wird.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/212

19.12.2013
Heft 7/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.