Vor Kurzem wurde eine Nov zur Handelstransparenzausnahmen-V (HTAusV) der FMA im BGBl II 2013/306, ausgegeben am 18. 10. 2013, kundgemacht.
Gem § 65 Abs 6 BörseG ist die FMA ermächtigt, durch V (im Rahmen der Art 17 ff der VO [EG] 1287/2006) Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz zu statuieren. Davon sind gem Art 18 Abs 1 VO (EG) 1287/2006 auch sog "Iceberg-Orders" erfasst, also Aufträge, bei denen ein unsichtbarer Teil erst veröffentlicht wird, sobald der sichtbare Teil komplett ausgeführt worden ist. Voraussetzung gem Art 18 Abs 1 VO (EG) 1287/2006 ist ua, dass der Auftrag über das Auftragsverwaltungssystem eines Betreibers eines geregelten Marktes oder eines MTF betrieben wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.