Aktuelles

Änderung der KIM-V sowie der VERA-V durch die FMA

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Ende März 2023 hat die FMA auf Grundlage von § 23h Abs 2 bzw § 74 Abs 6 BWG nach Einholung der Zustimmung des BMF eine Novelle der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) sowie der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht.1 Der Änderung der KIM-V waren nachdrückliche Forderungen aus der Kreditwirtschaft und Spitzenpolitik, aber auch sachlich vorgetragene Kritikpunkte im Schrifttum2 vorangegangen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/91

24.04.2023
Heft 4/2023