Ende März 2023 hat die FMA auf Grundlage von § 23h Abs 2 bzw § 74 Abs 6 BWG nach Einholung der Zustimmung des BMF eine Novelle der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) sowie der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht.1 Der Änderung der KIM-V waren nachdrückliche Forderungen aus der Kreditwirtschaft und Spitzenpolitik, aber auch sachlich vorgetragene Kritikpunkte im Schrifttum2 vorangegangen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.