Auf der Grundlage des § 74 Abs 2 iVm § 74 Abs 6 BWG hat die FMA Mitte Oktober 2021 nach Herstellung des Einvernehmens mit dem BMF die Stammdatenmeldungsverordnung 2016 - StDMV 2016 angepasst. Die Novelle pflegt die jüngsten Änderungen des BWG bzw der CRR idF VO (EU) 2021/558 in die StDMV 2016 formal ein.
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