Vor Kurzem wurde die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-V novelliert (BGBl II 2014/144, ausgegeben am 12. 6. 2014).
Durch die VO (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) und die RL 2013/36/EU (über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen) wurde ein neuer europäischer Rechtsrahmen für die Aufsicht von Kreditinstituten geschaffen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.