Mit BGBl II 2019/14 hat die FMA nach längerem Entstehungsprozess und intensiver Diskussion mit der Kreditwirtschaft eine Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) erlassen und dadurch Letztere um einen gänzlich neuen § 6a erweitert.
Vorgeschichte ist der durch das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) im Juni 2016 verabschiedete "Hinweis zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für zusätzliche Instrumente" (FMSG/2/2016), in dem eine Rechtsgrundlage für zusätzliche makroprudenzielle Instrumente im Bereich der Immobilienkreditvergabe angeregt wird. Auf europäischer Ebene hat im Übrigen der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) am 31. 10. 2016 in seiner Empfehlung zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten (ESRB/2016/14) die Errichtung eines Rahmens zur Überwachung der Entwicklungen in den Märkten für Wohn- und Gewerbeimmobilien empfohlen.
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