Die gegenständliche Novelle1 der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung der FMA (VERA-V) nimmt neben einigen Verweisaktualisierungen und terminologischen Änderungen punktuelle Anpassungen an geänderte unionsrechtliche und innerstaatliche Rahmenbedingungen vor.
§ 5 Abs 1 Z 2 VERA-V betreffend die Meldung zum Aktienpositionsrisiko im Risikoausweis gem § 74 Abs 1 BWG sowie die damit verbundene Anlage A3c werden zum Zweck einer Meldeerleichterung für die Institute zur Gänze gestrichen.
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