Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreis- bzw Baukostenindex hat die FMA die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes BGBl II 2009/355 wie folgt geändert:
Der Höchstbetrag der Bauspardarlehenssumme, die von einem Bausparer insgesamt erlangt werden darf, wird von 150.000 € auf 180.000 € erhöht (§ 1 Abs 1 BSpG-VO).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.