Aktuelles / Bankrecht

Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes

Bearbeiter: Dr. Bernd Fletzberger

Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreis- bzw Baukostenindex hat die FMA die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes BGBl II 2009/355 wie folgt geändert:

Der Höchstbetrag der Bauspardarlehenssumme, die von einem Bausparer insgesamt erlangt werden darf, wird von 150.000 € auf 180.000 € erhöht (§ 1 Abs 1 BSpG-VO).

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/155

11.12.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.