Aktuelles

Änderung der Versicherungsunternehmen Verzeichnisverordnung

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

§ 249 Abs 2 VAG 2016 räumt der FMA die Befugnis ein, mit Rechtsverordnung festzulegen, welche Mindestangaben die Deckungsstockverzeichnisse und die Aufstellungen der dem Deckungsstock gewidmeten Vermögenswerte zu enthalten haben; weiters ist die FMA befugt, festzusetzen, dass ihr die Aufstellungen in kürzeren Abständen als jährlich vorzulegen sind. Von diesen beiden Ermächtigungen hat die FMA im Rahmen der Versicherungsunternehmen Verzeichnisverordnung (VU-VerzV) Gebrauch gemacht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2022/21

28.01.2022
Heft 1/2022