Die FMA hat die Verzeichnisverordnung mit BGBl II 2009/354 angepasst.
Mit Inkrafttreten dieser Novelle erhält die FMA zusätzliche Informationen zur risikobasierten Analyse von Vermögenswerten. In Bezug auf Wertpapiere und strukturierte Darlehen haben Versicherungsunternehmen dann in den Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte auch vom Börsenkurs bzw sonstigen Kurs abweichende Modellkurse/-werte auszuweisen, falls diese von Versicherungsunternehmen zur Bewertung herangezogen werden.
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