Aktuelles

Änderung der WiEReG-NutzungsentgelteV durch das BMF

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit BGBl II 2019/108, veröffentlicht am 30. 4. 2019, hat das BMF auf der Grundlage von § 17 WiEReG die VO zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) punktuell geändert.

Aufgrund vielfältiger Kritik aus der Finanzwirtschaft wurde § 2 Abs 3 WiEReG-NutzungsentgelteV geändert: Nach dem Ende eines jährlichen Nutzungszeitraums kann ein nicht ausgenütztes Kontingent weiterhin nicht mehr verwendet werden. Neu ist jedoch, dass bei Beantragung eines beliebigen neuen Kontingentes ein nicht ausgenütztes Kontingent aus dem Vorjahr auf das neue Kontingent übertragen wird und daher weiter verwendet werden kann. Ein bereits entrichtetes jährliches pauschales Nutzungsentgelt kann jedoch weiterhin nicht rückerstattet werden. Diese Änderung ist bereits mit 1. 5. 2019 in Kraft getreten (§ 3 Abs 2 WiEReG-NutzungsentgelteV).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2019/121

29.05.2019
Heft 5/2019