Mit 14. 12. 2010 ist eine Nov zur Änderung des A-QSG in Begutachtung versendet worden (1029 BlgNR 24. GP). Die Nov dient zur Sanierung der vom VfGH mit E 24. 6. 2010, G 11/10 aufgehobenen Bestimmungen des A-QSG und der A-QSRL.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.