Aktuelles / Versicherungsaufsichtsrecht

Änderung des Pensionskassengesetzes (RV 286 BlgNR 23. GP)

bearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger

Im Zuge der Umsetzung der Dritten Geldwäscherichtlinie wird das Pensionskassengesetz („PKG“) angepasst. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sieht sich der Gesetzgeber veranlasst, geschlechterspezifische Unterschiede zukünftig bloß zuzulassen, wenn und soweit sie auf statistisch und versicherungsmathematisch unterlegten Risikobewertungen beruhen (§ 20 Abs 3a). Die Risikobewertung und die erhobenen versicherungsmathematischen und statistischen Daten sind im Geschäftsplan anzugeben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/125

14.12.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.