Knapp vor Ende der 25. Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung am 12. 10. 2017 - wenige Tage vor der Wahl - einen politisch umstrittenen Beschluss gefasst: Aufgrund des Initiativantrags 2284/A 25. GP beschloss das Parlament mehrheitlich punktuelle Änderungen des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG), um die Verbraucher "vor Entgelten zu schützen, die unabhängige Betreiber von Geldautomaten für die Abhebung mit der Bankomatkarte beanspruchen". Der kontoführende und kartenausgebende Zahlungsdienstleister ist nunmehr verpflichtet, den Verbraucher von der Zahlung solcher Entgelte zu befreien. Die Gesetzesinitiative erkennt zwar an, dass Bargeldabhebungen an Geldautomaten Kosten verursachen, die letztendlich durch die vom Verbraucher iZm dem Zahlungskonto zu zahlenden Entgelten abgedeckt werden müssen. Um einen solchen "fairen Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen zu gewährleisten", wird das VZKG inhaltlich an zwei Stellen ergänzt:
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