Am 17. 3. 2015 wurden zwei Novellen zu Verordnungen der FMA im BGBl kundgemacht.
Einerseits wurde die FMA-Kostenverordnung (FMA-KVO) novelliert (BGBl II 2015/55). Durch die Novelle wurde das BaSAG (BGBl I 2014/98) implementiert, die Mindestgebühr gem § 117 Abs 3 VAG angepasst, die Regelungen über die behördliche Festsetzung der Datenbasis für die Heranziehung zu den Kosten modifiziert und eine redaktionelle Klarstellung (hins Verwalter kollektiver Portfolios) vorgenommen. Die Änderungen sind mit Ablauf des 17. 3. 2015 in Kraft getreten.
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