Aktuelles Versicherungsrecht

Änderungen beim Konzernabschluss (BGBl I 2008/63)

Dr. Bernd Fletzberger, Binder Grösswang RAe OEG, Dr. Stephan Korinek

Die bisher in § 86h Abs 5 VAG vorgesehene Verpflichtung, die Summe der in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Schwankungsrückstellungen und der der Schwankungsrückstellung ähnlichen Rückstellungen bei Verwendung eines konsolidierten Abschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsstandards von den bereinigten Eigenmitteln abzuziehen, entfällt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Versicherungsunternehmen im Anhang (explanatory notes) zum IAS/IFRS-Konzernabschluss die bereinigten Eigenmittel offenlegt, die sich nach Abzug der in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Schwankungsrückstellungen und der nach ähnlichen Grundsätzen gebildeten Rückstellungen ergeben würden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/71

05.06.2008
Heft 3/2008
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.

Stephan Korinek

Dr. Stephan Korinek ist Leiter der Abteilung „Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen“ in der FMA, Vortragender bei Seminaren und an Universitäten sowie Autor va zu zivil- und aufsichtsrechtlichen Themen, zB Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, JBl 1999, 149; Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen (2000); zuletzt: Die Zukunft der Aufsicht über die Versicherungsvermittlung durch die FMA, VR 2006, 124, und Umsetzung der Gleichbehandlungs-RL: „Unisextarife“ und Versicherungen, ecolex 2006, 549.