Die Richtlinie Solvabilität II2 soll noch vor Inkrafttreten geändert und vor allem an die neue EU-Aufsichtsarchitektur und die neuen Verfahren nach dem Vertrag von Lissabon angepasst werden. Zudem soll die Kommission ermächtigt werden, Übergangsvorschriften zu erlassen. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf das zukünftige Aufsichtsregime für Versicherungen werden im Folgenden untersucht.
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Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.