Die Regierungsvorlage zum Börsegesetz 2018 deckt sich weitgehend mit den Bestimmungen des bisherigen Ministerialentwurfes. Dennoch gibt es einige Änderungen, von denen die wichtigsten hier dargestellt werden sollen.
Die Definitionen in § 1 BörseG wurden überarbeitet und um neue Begriffe erweitert, um Unklarheiten zu vermeiden. Weiters wurden Verweise auf das neue WAG 2018 ergänzt und aktualisiert.
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