Aktuelles

Änderungen durch die Regierungsvorlage zur Novelle des Börsegesetzes (BörseG 2018)

Bearbeiter: Thomas Ruhm

Die Regierungsvorlage zum Börsegesetz 2018 deckt sich weitgehend mit den Bestimmungen des bisherigen Ministerialentwurfes. Dennoch gibt es einige Änderungen, von denen die wichtigsten hier dargestellt werden sollen.

Die Definitionen in § 1 BörseG wurden überarbeitet und um neue Begriffe erweitert, um Unklarheiten zu vermeiden. Weiters wurden Verweise auf das neue WAG 2018 ergänzt und aktualisiert.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/176

20.07.2017
Heft 7/2017