Das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz (PF-ÜG BGBl I 2013/4) brachte neben der Überleitung der Ziviltechniker in das FSVG auch einige Änderungen im BMSVG mit sich, die rückwirkend1 mit 1. 1. 2013 in Kraft getreten sind. Zunächst handelt es sich dabei um Anpassungen, die aufgrund der Einbeziehung in die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach dem FSVG erforderlich waren. Darüber hinaus nutzte der Gesetzgeber die Gelegenheit auch für einige sonstige technische Änderungen im Gesetz.
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Dr. Michael Slezak, LL.B. war Projektmitarbeiter am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Johannes Kepler Universität Linz und ist derzeit Rechtspraktikant am Landesgericht Linz. Daneben ist er Autor einiger Publikationen, insb zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 1175-1216 ABGB in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB V4 (erscheint ca im November 2014, gemeinsam mit Jabornegg und Resch); Koppelungsklauseln in Vorstandsverträgen (2014); GesbR Praxiskommentar (2012, gemeinsam mit Jabornegg und Resch); Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und Sozial- und Weiterbildungsfonds nach der AÜG-Novelle 2012, in Resch, Neuerungen bei der Arbeitskräfteüberlassung (2014) 145; Änderungen im BMSVG durch das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz, ZFR 2013/64, 122.