Wieder einmal blickt der Rezensent mit Bewunderung (und etwas Neid) nach Deutschland. Das bewährte Praxishandbuch ist soeben in wunderschöner Ausstattung in Neuauflage erschienen.
Wenngleich es sich naturgemäß primär an den deutschen Leser wendet, ist wegen der ähnlichen Rechtslage vieles auch für Österreich wertvoll. In manchen Bereichen sind wir hier jedoch - wie etwa die Ausführungen zur Gegenabmahnung (S 77) und zur Schutzschrift (S 79 ff) zeigen - (noch) gewissermaßen eine Insel der Seligen. Auch aus österreichischer Sicht jedenfalls lesenswert sind etwa die Ausführungen zur Bestimmtheit des Unterlassungsbegehrens bzw -urteils (S 405 ff, S 648 ff) und - trotz oder gerade wegen der Entscheidung des verstärkten Senats 6 Ob 24/11i - zur Möglichkeit der teilweisen Unterwerfungserklärung (S 111 ff). Neben der Erörterung zahlreicher gewissermaßen "technischer" Fragen finden sich auch höchst spannende Ausführungen zu Grundsatzfragen, etwa zur Möglichkeit alternativer Klagsbegründung (S 692 ff) oder zum Verhältnis einstweilige Verfügung und Hauptprozess (S 898 ff). Das neu hinzugekommene, über 50 Seiten umfassende Kapitel zum Kartellzivilprozess (S 1337 ff) ist die erste Darstellung seiner Art.
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