Es erscheint auf den ersten Blick mehr als erstaunlich, dass seit dem Beschluss der AIFM-RL (AIFMD) rund 13 Jahre und seit dem Inkrafttreten des auf diesem sekundärrechtlichen Regelwerk beruhenden AIFMG rund 11 Jahre ins Land ziehen mussten, bis sich ein Herausgeberteam in Zusammenarbeit mit einem juristischen Fachverlag sprichwörtlich "darübergetraut" hat, einen systematischen Kommentar zu diesem Materiengesetz auf die Beine zu stellen. Ein genauer Blick auf die rechtlichen Zusammenhänge mag hierfür eine Erklärung liefern: So bietet das österr AIFMG bei Weitem keine Stand-Alone-Lösung, in deren Rahmen das Recht für die Alternativen Investmentfonds (AIF) vollumfassend geregelt wäre. Es ist vielmehr eingebettet in die komplexe Systematik des österr Steuer-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und regelt dabei das AIF-Recht auch nur teilweise, indem sich wesentliche Vorschriften zum alternativen Investmentrecht auch im InvFG 2011 sowie im ImmoInvFG wiederfinden. Auch der europäische Gesetzgeber hat das Seine zur schwer überblickbaren Lage beigetragen und reguliert einzelne eng definierte AIF in der EuVECA-VO, EuSEF-VO und ELTIV-VO.
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